Die Zahlungsmoral der Bürger, Unternehmer und Behörden hat sich in den letzten Jahren rapide verschlechtert.
Meist ist es eine Kette ohne Ende. Konkurse von Abnehmern führen nicht selten zu Existenzproblemen der Zulieferer.
Bei Warenlieferungen ist ein Eigentumsvorbehalt üblich. Dieser schützt aber kaum vor Forderungsausfall, denn auch wenn der Unternehmer seine Ware zurückerhält, ist ihr Wert zwischenzeitlich durch Nutzung oder Lagerung gesunken und ihm sind darüber hinaus Kosten entstanden.
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich deshalb für eine Warenkreditversicherung.
Gegen eine Prämie von mindestens 2000 Euro (ohne Versicherungssteuer) pro Jahr beobachtet die Versicherung Branche, Marktentwicklung und Zahlungsverhalten der Kunden und hilft somit beim Aufbau eines soliden Kundenstamms.
Bedingung für den Versicherungsschutz ist die Auskunftbereitschaft des Unternehmers.
Er muss seine Geschäftspartner, die er in den Versicherungsschutz einbeziehen will, einzeln benennen, Einblick in Lieferverträge und Geschäftspapiere gewähren sowie über nicht vertragsgemässes oder verändertes Verhalten der Kunden informieren.
Will der Unternehmer sich mit einem zahlungsschwachen Abnehmer auf einen Vergleich einigen oder das Zahlungsziel verlängern, braucht er dazu das Einverständnis seiner Versicherung.
Für Auslandsgeschäfte gibt es speziell zugeschnittene Versicherungen, deren Beitragssätze von Land zu Land variieren.
Vorsicht: Warenkreditversicherungen springen erst ein, wenn gegen den Kunden ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. eine Zwangsvollstreckung ergebnislos blieb.
Das Versicherungsunternehmen trägt dabei nur 65-70 % des Forderungsausfalls, für den Rest muss der Unternehmer im Rahmen der Selbstbeteiligung aufkommen.