Factoring

Wer einmal von einem Forderungsausfall in grösserem Umfang betroffen war, sucht nach Möglichkeiten sich künftig vor solchen existenzgefährdenden Engpässen zu schützen und findet das Factoring.

Im Factorvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, dem Factor alle seine Forderungen zum Kauf anzubieten. Der Factor prüft die Bonität jedes Abnehmers (Kosten: 10-50 Euro pro Kunde) und setzt dann jeweils ein Limit fest. Innerhalb dieses vereinbarten Limits ist er zum Ankauf von Forderungen verpflichtet.

Der Unternehmer schickt seine Rechnung mit dem Vermerk zahlbar an die Factor-Gesellschaft A an den Kunden.

Der Factor erhält eine Kopie und überweist sofort 80-90 % des Rechnungsbetrages abzüglich Delkredere-Gebühr (1-2 % pro Kunde) und Vorschusszinsen auf das Konto des Unternehmers.

Begleicht der Kunde die Forderung, zahlt der Factor auch die restlichen 10-20 %.

Kommt es zu Verzögerungen, kümmert sich der Factor um die Beitreibung der offenen Forderungen und nimmt damit dem Unternehmer eine Menge Ärger und Rennerei ab.

Unter dem Strich ist Factoring teurer als eine Kreditversicherung.
Es hat aber den Vorteil, dass der Unternehmer keine Wartefrist hinnehmen muß, sein Geld schneller verfügbar ist und sich so seine Liquidität entscheidend verbessert.

Vorsicht: Der Factor übernimmt bei Zahlungsausfall aus anderen Gründen als Zahlungsunfähigkeit kein Ausfallrisiko. Es verbleibt dann beim Unternehmer.

Für Unternehmen mit Umsatz ab 500.000 Euro ist Factoring eine optimale Finanzierungsform. Kleinere müssen häufig mangels Interesse der Factorgesellschaften an einer Zusammenarbeit in den sauren Apfel beissen und nach anderen Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung suchen.